auditiven Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen
Rhinophonien (Näseln)
Erwachsene mit ...
Aphasien (Sprachstörungen als Folge eines Schlaganfalls, Schädel-Hirn-Traumas oder Tumors)
Dysarthrophonien (Sprech-/Stimmstörungen nach Schlaganfall oder als Symptom neurologischer Erkrankungen wie z.B. Morbus Parkinson oder Multiple Sklerose)
Dysphonien (funktionelle oder organische Stimmstörungen, Stimmlippenlähmungen)
Fazialisparesen (Gesichtslähmungen)
Sie benötigen ......
eine Heilmittelverordnung von Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Ihre Krankenkasse übernimmt dann die Kosten der Behandlung (Erwachsene sind in der Regel zuzahlungspflichtig). Da eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung nur 28 Tage gültig ist, holen Sie diese bitte erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.
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Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen passenden Termin.
Sollten Sie gehbehindert sein und nicht zu uns in die Praxis kommen können, kann Ihnen der behandelnde Arzt eine Therapie mit Hausbesuch verordnen.